Beglaubigungen und Beurkundungen
Der Notar sichert Ihr Recht bei:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Amtlichen Bestätigungen aus öffentlichen Registern und Urkunden
- Beurkundungen von Verträgen und Vorgängen
- Beurkundungen von General- und Hauptversammlungen
- Versteigerungen und freiwilligen Feilbietungen