Beglaubigungen und Beurkundungen


Der Notar sichert Ihr Recht bei:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Amtlichen Bestätigungen aus öffentlichen Registern und Urkunden
  • Beurkundungen von Verträgen und Vorgängen
  • Beurkundungen von General- und Hauptversammlungen
  • Versteigerungen und freiwilligen Feilbietungen