Patientenverfügung
Der Notar sichert Ihr Recht bei:
- Patientenverfügungen
- Registrierungen im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariates
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Damit ist der Wille der PatientInnen auch für den Fall dokumentiert, dass sie/er selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre/seine Meinung zu äußern, ihren/seinen Willen zu bekunden und ihre/seine Entscheidung zu treffen.