Erbrecht
Der Notar sichert Ihr Recht bei:
- Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Schenkungen und sonstigen Verträgen auf den Todesfall
- Verwahrungen letztwilliger Anordnungen
- Registrierungen im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ZTR)
Verlassenschaften
Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Als solcher erfüllt der Notar Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus. Die häufigste und wichtigste Aufgabe als Gerichtskommissär ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen.