Vorsorgevollmacht

 

Der Notar sichert Ihr Recht bei:

  • Vorsorgevollmachten und sonstigen Vertretungsregelungen
  • Registrierungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)


Mit einer Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden.


In der Praxis ist die Vorsorgevollmacht bereits relativ beliebt. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Spezialvollmacht ausgestattet. Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht können einerseits die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten, andererseits die Vertretung im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen betreffen.

Das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht kann bei Eintritt des Vorsorgefalles im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vorsorgevollmacht hier ebenfalls registriert werden kann.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will. Aber auch von jedem, der dabei berät.

Im Allgemeinen wird dann im Falle der „Geschäftsunfähigkeit“ für die betroffene Person vom Gericht ein Erwachsenenvertreter bestellt. Er erledigt im Namen der Person, für die er bestellt ist, die Rechtsgeschäfte, für die er vom Gericht beauftragt ist. Die Erwachsenenvertretung wird zum Beispiel häufig von Ämtern, Banken, Krankenhäusern oder Heimen beantragt, um sich bei finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten abzusichern.