Gesellschafts- und Stiftungsrecht
Der Notar sichert Ihr Recht bei:
- Unternehmensgründungen (Personengesellschaften, GmbH, Aktiengesellschaften, Privatstiftungen)
- Gesellschaftsverträgen und Stiftungsurkunden
- Unternehmens- und Gesellschaftsumgründungen
- Geschäftsführer- und Prokuristenbestellungen
- Verschmelzungsverträgen / Unternehmensübergaben
- Abtretungsverträgen
- Firmenbucheingaben
- Gewerbeanmeldungen
- Einsichten in das Firmenbuch
- Abklärung steuerrechtlicher Fragen